Verordnungen/ Kostenübernahme

Verordnungen werden vom Arzt nach Indikation und Diagnose, eventuell ergänzt durch die Zielsetzung, ausgestellt. Er legt die Therapieform und die Verordnungsmenge fest. Zusätzlich verordnet er die Therapieeinheiten je Woche, deren Dauer und wenn notwendig, Hausbesuche.

 

Mögliche Kostenträger für Ergotherapie in der Gesundheitsförderung:

Krankenkassen (z.B. nach § 20SGB V), Selbstzahler, Fördervereine (Kindergärten/Schulen), Unternehmen, Unfallkassen, Agenturen für Arbeit, Kommunen, Berufsgenossenschaften, Stiftungen.